Leiter:in Stadtbuchhaltung (w/m/d)

40 Stunden pro Woche
Frühester Beginn ab 2026-12-01
Bewerbungsfrist bis 2026-10-31
Ihr Verdienst: ab 3.667 EUR pro Monat. Der angeführte Bruttobetrag gilt für eine Vollzeitbeschäftigung.

Die Stadtgemeinde Hallein sucht zur Verstärkung ihres Teams eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit für die Stadtbuchhaltung. Die Position bietet eine besondere Entwicklungsperspektive: Nach einer mehrmonatigen intensiven Einschulungs- und Einarbeitungsphase ist die Übernahme der Leitung der Stadtbuchhaltung vorgesehen.

In dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die kommunale Finanzverwaltung, bauen Ihr Fachwissen gezielt aus und werden Schritt für Schritt auf die zukünftige Führungsverantwortung vorbereitet. Damit verbinden wir einen fundierten Einstieg mit einer klaren Perspektive zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung innerhalb der Stadtgemeinde Hallein.

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Mitarbeit in der Stadtbuchhaltung und schrittweise Übernahme der vielfältigen Aufgabenbereiche
  • Umfassende Einschulung in die Abläufe, Strukturen und rechtlichen Grundlagen der kommunalen Buchhaltung

  • Führung der Haushaltsbücher inklusive Kontrolle der Einhaltung der Buchhaltungsgrundsätze
  • Zentrale Haushaltsüberwachung
  • Beratung in Steuerangelegenheiten und Erstellung von Steuererklärungen, insbesondere im Bereich Umsatzsteuer und Fremdenverkehrsabgabe
  • Verrechnung der internen Abteilungsbereiche und stadteigenen Gesellschaften
  • Koordination, Kontrolle und Erstellung von Finanzstatistiken
  • Kontrolle und Abrechnung von Förderungsanträgen, insbesondere im Bereich GAF
  • Erstellung des Rechnungsabschlusses in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Finanzabteilung
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Voranschlags in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Finanzabteilung
  • Überwachung der Zahlungseingänge des Seniorenheims
  • Abwicklung von Verlassenschaften von Bewohner:innen des Seniorenheims
  • Nach erfolgreicher Einschulungs- und Einarbeitungsphase schrittweise Übernahme der Leitung der Stadtbuchhaltung
  • Stellvertretung der Leitung der Finanzabteilung

Das wünschen wir uns für unser Team:

Fachliche Anforderungen:

  • Abgeschlossene Matura
  • Kenntnisse im Rechnungswesen, idealerweise im gehobenen Rechnungsdienst
  • Interesse an den Abläufen und Besonderheiten des kommunalen Rechnungswesens
  • Gute Kenntnisse im Steuerrecht, insbesondere im Bereich Umsatzsteuer, von Vorteil
  • Sehr gute IT-Anwenderkenntnisse sowie sicherer Umgang mit Microsoft Office und digitalen Verwaltungs- bzw. Buchhaltungssystemen
  • Berufserfahrung im Rechnungswesen oder öffentlichen Verwaltungsdienst von Vorteil
  • Erfahrung in der Mitarbeiterführung bzw. erste Führungserfahrung von Vorteil
  • Bereitschaft, sich umfassend in die Aufgaben und rechtlichen Grundlagen der Stadtbuchhaltung einzuarbeiten
  • Bereitschaft zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die zukünftige Übernahme der Dienststellenleitung

Persönliche Anforderungen:

  • Strukturierte, genaue und gewissenhafte Arbeitsweise

  • Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
  • Analytisches und vernetztes Denken sowie ausgeprägtes Zahlenverständnis
  • Selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • Kommunikationsstärke und professionelles Auftreten
  • Teamfähigkeit und Freude an der Zusammenarbeit
  • Strukturierte, genaue und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Analytisches Denken und professionelles Auftreten
  • Teamfähigkeit und Freude an der Zusammenarbeit
  • Selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

Darauf können Sie sich freuen:

  • Kultur der Wertschätzung & Teamspirit: Ein Arbeitsumfeld, das auf Respekt, Zusammenarbeit und offene Kommunikation setzt.
  • Vielseitige Aufgaben mit Sinn & Zukunftssicherheit: Spannende Tätigkeiten in einem stabilen, krisensicheren Umfeld.
  • Mehr Urlaub für mehr Erholung: Umfassende Sonderurlaubsrichtlinie (z.B. freie Tage am 24.12. und am 31.12.) sowie eine zusätzliche sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr
  • Attraktive Benefits für Ihren Alltag: zahlreiche Teamevents und Ermäßigungen in lokalen Geschäften.
  • Lernen & Weiterentwickeln: Fort- und Weiterbildungsangebote für Ihre persönliche und berufliche Entwicklung.
  • Mobilität fördern: Fahrtkostenzuschuss für einen entspannten Arbeitsweg.
  • Gesundheit im Fokus: Vielzahl an betrieblichen Angeboten zur Gesundheitsförderung 

Ihr Verdienst:

Die Grundlage für die Entlohnung bildet das Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001. Die genaue Einstufung erfolgt unter Berücksichtigung der anrechenbaren Vordienstzeiten.

Während der Einschulungs- und Einarbeitungsphase:

Einstufung im Entlohnungsschema VD, Entlohnungsgruppe b, EUR 3.136,30 brutto pro Monat bei Vollzeit, zuzüglich anrechenbarer Vordienstzeiten. Die genaue Einstufung erfolgt nach Erfassung der nachgewiesenen Vordienstzeiten.

Nach Übernahme der Leitung der Stadtbuchhaltung:

Mit der Übernahme der Dienststellenleitung erfolgt die entsprechende Einstufung als Leiter:in der Stadtbuchhaltung. Die Entlohnung beträgt in dieser Funktion EUR 3.667,87 brutto pro Monat bei Vollzeit, zuzüglich anrechenbarer Vordienstzeiten.

Mehr Infos zu Auswahlverfahren:

Je nach Position umfassen unsere Auswahlverfahren verschiedene Schritte - von Kennenlerngesprächen bis hin zu Schnupper- oder Probearbeitstagen. Uns ist es ein besonderes Anliegen allen Bewerber:innen einen transparenten Überblick über den Aufbau des jeweiligen Auswahlverfahrens zu geben. Die endgültige Entscheidung trifft der Bürgermeister in Abstimmung mit den zuständigen Gremien - selbstverständlich unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.

Abteilungsleiter:

Mag. Dominik Wanner
Leiter der Finanzabteilung
d.wanner@hallein.gv.at
+43 6245 8988 149

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Anastasia Mitrovic
Personalrecruiting

Kontakt

Stadtgemeinde Hallein
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein

+43 6245 8988 221
karriere@hallein.gv.at

Anlässlich der Bewerbung anfallende Fahrtkosten oder sonstige Spesen können nicht ersetzt werden.